- Idyllische Lage am Ägerisee
- 411 m² Grundstück mit 4.5‑Zi-Chalet + 285 m² Seeparzelle
Die Liegenschaft ist in der Landwirtschaftszone und untersteht somit nicht dem normalen Baurecht. Deshalb haben wir eine erste baurechtliche Einschätzung zum
bestehenden Chalet abklären lassen für Bauten ausserhalb der Bauzone.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Seegrundstück: GS 1861 mit 285 m² Land: Uferschutzzone 2 + Landwirtschaftszone. Kein Neubau möglich. Keine Transferierung der AZ möglich, da beide Grundstücke in Landwirtschaftszone (Keine Ausnützungsziffer).
- Grundstück mit Chalet: GS 1867 mit 411 m², in Landwirtschaftszone
- Bestehendes Chalet erbaut 1954
- Gebäudegrundfläche aktuell ca. 9 x 6.5 m (rund 61 m²)
- Aktuelle Wohnfläche ca. 50 m²
- Kein Denkmalschutz
- Gebäude technisch und energetisch ca. 70-jährig, mit Holzofenheizung, bewohnbar, wurde bis heute intensiv als Ferienhaus benutzt.
- UG leicht im Hang
- Garage und Parkplatz vor Garage
Eine Renovierung mit Erweiterung ist möglich, weil Bausubstanz das erlauben würde.
Da bereits ein bestehendes Wohnhaus vorhanden ist, bestehen ausserhalb der Bauzone gewisse Möglichkeiten für einen Ersatzneubau.
Die Banken dürften max. CHF 1’000’000.– als Hypothek zur Verfügung stellen, die Differenz müsste somit aus Eigenmitteln stammen.
Wir werden ein offenes, transparentes Bieterverfahren durchführen, wonach Ihnen das höchste Angebot mitgeteilt wird, Sie weiter bieten könnten oder eben nicht.
Das aktuell höchste Angebot ist jeweils bei uns im Büro einsehbar, wo wir lediglich die Daten und den Namen des Bieters abdecken.
Gerne warten wir auf Ihre Besichtigungsanfrage und Ihr Angebot.